Das Mobilfunknetz in Österreich muss erweitert werden, jedoch mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten.
Immer öfter geraten Gemeinden in die Zange der Mobilfunknetzbetreiber, die einen ungehinderten Ausbau ihrer Infrastruktur vorantreiben. Als Kommunalpolitiker*innen ist es unsere Pflicht, die Entwicklung hin zur digitalen Welt zu unterstützen, jedoch nicht auf Kosten der Natur, Umwelt und letztlich der Bevölkerung.
42-Meter-Mast im Natura 2000 Gebiet!
Nun soll am Fuße des kleinen Anningers inmitten des Mödlinger Stadtwaldes, ein 42 Meter hoher Funkmasten genau im Natura 2000 Gebiet des Wienerwaldes errichtet werden! Das ist für uns inakzeptabel. Wir fordern von den Mobilfunkbetreibern, sorgfältig zu prüfen, ob solche Eingriffe wirklich notwendig sind, und Standorte zu wählen, die keine Rodungen erfordern und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
Mit der TKG-Novelle 2021 wurde das Standrotrecht eingeführt, das den flächendeckenden 5G-Ausbau fördern soll. Doch es darf nicht dazu missbraucht werden, dass Mobilfunkanbieter einseitig von verbesserten Vertragskonditionen profitieren oder öffentliche Grundstücke zu Dumpingpreisen erhalten.
Diese Vertragsänderungen entziehen den Gemeinden die Kontrolle über das öffentliche Gut und übertragen sie einer Regulierungsbehörde, die im Falle von Uneinigkeit mit dem Mobilfunkbetreiber eine Entscheidung zugunsten des Ausbaus treffen könnte. Selbst der Gemeindebund äußert sich kritisch zu dieser Entwicklung und weist darauf hin, dass Mobilfunkanlagen zunehmend in den Händen ausländischer Investmentkonzerne liegen, wie Cellnex (Spanien), DigitalBridge, Brookfield (Nordamerika) oder America Movil (Mexiko).
Wir als Kommunalpolitiker werden weiterhin für den Schutz unserer Umwelt und unserer Gemeinden kämpfen und uns gegen unkontrollierten Mobilfunkausbau einsetzen!